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27.02.2025 | Von Fabian Wild

Verhaltensvereinbarung und Hausordnung

Verhaltensvereinbarung am BG.BRG Fürstenfeld

Verhaltensvereinbarung der Schulgemeinschaft des BG.BRG Fürstenfeld für ein gutes Zusammenarbeiten

 

Ich, als Schüler:in des BG.BRG Fürstenfeld, lege Wert auf:

Konstruktive Umgangsformen und Rücksichtnahme

  1. Ich pflege einen freundlichen und höflichen Umgangston, dazu gehören Grüßen, Bitten, Danken und Entschuldigen.
  2. Ich begegne meinen Mitschüler:innen und Lehrer:innen mit Achtung und Wertschätzung.
  3. Ich verwende eine angemessene Sprache, vermeide beleidigende Äußerungen und Schimpfwörter.
  4. Probleme löse ich in gemeinsamen Gesprächen.
  5. Ich verzichte auf jegliche Form von Gewalt.
  6. Ich mache mich über keine:n meiner Mitschüler:in lustig.
  7. Ich mache einen genauen Unterschied zwischen Dein und Mein.
  8. Ich helfe meinen Mitschüler:innen und unterstütze sie.
  9. Ich verhalte mich ruhig bei einem Raumwechsel.
  10. Ich finde mich pünktlich zu Unterrichtsbeginn im jeweiligen Unterrichtsraum ein.

 

Ordnung

  1. Ich halte das Schulhaus (Garderobe, Gänge und Klassen) und das Schulgelände sauber.
  2. Aus Respekt vor der Arbeit des Reinigungspersonals unterlasse ich mutwillige Verschmutzungen und hinterlasse die Unterrichtsräume nach der letzten Stunde in einem ordentlichen Zustand: Sessel auf den Tischen, Tafel gelöscht, Fenster geschlossen, Licht abgedreht, keine Rückstände am Boden, PC und Beamer ausgeschaltet.
  3. Bei mehrmaligem Fehlverhalten in den bei 2. angesprochenen Punkten werden die Schüler(innen) meiner Klasse zu Wiedergutmachungsdiensten herangezogen. Diese können in Absprache mit den Erziehungsberechtigten auch nach der 6. Stunde anberaumt werden.
  4. Ich trage ganzjährig verlässlich Hausschuhe.
  5. Ich achte auf meine Hefte, Bücher und die übrigen Schulsachen.
  6. Ich behandle Schulmöbel, das Schulhaus und Dinge anderer mit Sorgfalt.

Bei Beschädigungen oder Zerstörungen, die von mir verursacht werden, muss der entstandene Schaden von mir bzw. den verantwortlichen Erziehungsberechtigten finanziell abgegolten werden.

  1. Ich benutze mein Handy während des Unterrichts nicht und verwahre das Handy so, dass es nicht präsent ist.

Als Unterstufenschüler:in benutze ich das Handy auch in der Pause nicht.

Ausnahme: Das Handy darf auf Anordnung einer Lehrperson als Unterrichtsmedium verwendet werden.

Diese Regeln gelten analog für alle ähnlichen technischen Geräte (Laptop, Tablet, Smart-Watch, …).

Wenn ich diese Regel nicht einhalte und mir das Handy von einer Lehrperson abgenommen wird, kann ich am Unterrichtsende des gleichen Tages das Handy gegen meine Unterschrift im Sekretariat abholen.
Ab der dritten Abnahme kann das Handy nur mehr von meinen Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.

  1. Meine Eltern haben die Aufsichtspflicht für mich während der Schulzeit den Lehrer:innen überantwortet. Ich weiß, dass daher für ein Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichts und während der Pausen das Einverständnis des Klassenvorstandes / der Klassenvorständin bzw. des Direktors nötig ist.
  2. Straßenschuhe, Jacken und Kopfbedeckungen werden in der Garderobe bzw. im Spind aufbewahrt.
  3. Die Pausen dienen der Erholung. Wenn ich mich in den Klassenräumen aufhalte, halte ich Zimmerlautstärke ein. Um mich und andere nicht zu gefährden oder zu verletzen, laufe ich nicht auf den Gängen und spiele dort auch nicht mit Bällen oder anderen Wurfgeschoßen.

Während der Pausen halte ich mich nicht im Kellergeschoss (Garderoben) auf.

 

Gesundheit

  1. Der Besitz und die Verwendung von Nikotin, Alkohol und Drogen ist in der Schule bzw. am Schulgelände gesetzlich verboten.
  2. Ich bringe keine Tabakerzeugnisse wie Kautabak/Snus und tabakfreie Nikotinprodukte in die Schule mit.
  3. Diese ersten beiden Punkte gelten für mich auch bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
  4. Gefährliche Gegenstände bringe ich nicht in die Schule mit.

Als pädagogisch verantwortliche Lehrer:innen sehen wir unsere wichtigsten Aufgaben darin,

  1. unseren Schüler:innen in Sprache, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit ein Vorbild zu sein,
  2. den Schüler:innen mit Wertschätzung zu begegnen und
  3. bei Schul- oder Verhaltensproblemen frühzeitig mit den Eltern in Kontakt zu treten,
  4. gemeinsam mit Schüler:innen und Eltern Probleme zu besprechen und nach Lösungen zu suchen,
  5. selbstständiges Handeln bei Schüler:innen zu fördern und zu fordern und
  6. ein gutes Klima für eine effiziente Unterrichtsarbeit zu schaffen.

 

Als Eltern sind wir die wichtigsten Erzieher unserer Kinder.

Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und wissen über unsere Vorbildwirkung gegenüber unseren Kindern. Wir können entscheidend zum schulischen Erfolg unserer Kinder beitragen:

  1. durch Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen und anderen Aktivitäten der Klasse/Schule
  2. Informationsaustausch zwischen Lehrer:innen / Direktion und Elternhaus
  3. durch die Verpflichtung unsere Kinder bei ihren schulischen und privaten Problemen zu unterstützen

 

Durch diese, unsere gemeinsam beschlossenen Vereinbarungen können wir darauf vertrauen, dass alle Beteiligten diese Regeln beachten und einhalten.

Bei Verstößen gegen diese Gemeinschaftsregeln bzw. bei Fehlverhalten muss mit entsprechenden Folgen und Konsequenzen gerechnet werden.

Die folgende Auflistung dient als Übersicht und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgelisteten Verhaltensweisen können zur entsprechenden Verhaltensnote führen. Die Verhaltensnote ist immer Beschluss der Klassenkonferenz und nicht einer einzelnen Person. Jeder Einzelfall wird gesondert betrachtet. Klassenbucheinträge dienen der Dokumentation. Die Anzahl der Klassenbucheinträge alleine impliziert keine Verhaltensnote.

Sehr zufriedenstellend (SZ)

  • Einordnung in die Klassen- und Schulgemeinschaft
  • Hält sich an die Verhaltensvereinbarung und Hausordnung
  • Verhält sich auch in den Fachsälen den Vorgaben entsprechend
  • Verwendete respektvolle und höfliche Umgangsformen, grüßt Personen im schulischen Alltag
  • Bringt sich positiv in den Unterricht ein
  • Respektiert Aufgaben und Bitten von Lehrpersonen und hört aktiv zu
  • Erscheint regelmäßig und pünktlich zum Unterricht
  • Zeigt Verantwortung für das eigene Verhalten (einsichtig)
  • Angemessene Lautstärke in Unterricht und Pause
  • Pflichten (Sauberkeit, Bringen von Entschuldigungen/Unterschriften, Klassenordner…) werden erfüllt

Zufriedenstellend (Z)

  • Verstößt manchmal gegen die Verhaltensvereinbarung
  • Hält sich manchmal nicht an die Verhaltensvorgaben in Fachsälen
  • Zeigt manchmal Mängel im Sozialverhalten (auslachen, ärgern, lügen…)
  • Stört gelegentlich den Unterricht
  • Kommt einmal zu spät oder hat vereinzelte unentschuldigte Stunden
  • Zeigt Einsicht
  • Seltene unerlaubte Handy/iPad-Nutzung

Wenig zufriedenstellend (WZ)

  • Verstößt wiederholt gegen die Verhaltensvereinbarung
  • Verstößt wiederholt gegen die Vereinbarungen in den Fachsälen
  • Ist öfters respektlos gegenüber Lehrpersonen und/oder Mitschüler:innen und/oder dem Verwaltungspersonal
  • Befolgt Anweisungen nicht und/oder verweigert ständig die Arbeit
  • Schwänzt / verlässt unerlaubt den Unterricht / unentschuldigte Fehlstunden
  • Fälscht Unterschriften
  • Beschimpft/bedroht/verleumdet andere (auch über soziale Netzwerke im schulischen Bereich)
  • Ausländerfeindliche / sexistische / rassistische Äußerungen / Wiederbetätigung
  • Zeigt wenig Einsicht bei Fehlverhalten
  • Aggressives Verhalten / Raufereien / körperliche Übergriffe
  • Beschädigt / zerstört das Eigentum der Schule oder anderer absichtlich
  • Setzt die eigene Gesundheit/körperliche und/oder psychische Unversehrtheit aufs Spiel
  • Unerlaubte Handy/iPad-Nutzung
  • Nachweisliches Lügen
  • stiehlt

Nicht zufriedenstellend (NZ)

  • gefährliche Drohung / Mitnahme von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen
  • mehrere oder mehrmalige Verhaltensweisen aus dem Bereich WZ
  • Besitz und Verbreitung von pornografischen Material
  • nötigt oder belästigt andere
  • verstößt gegen das Gesetz (z.B. Mitnahme, Konsum, Verkauf von Tabakerzeugnissen, Nikotinbeutel o.ä.
    und/oder Ersatzstoffen, E-Zigaretten, Vape, …)
  • betreibt (Cyber)-Mobbing
  • nach Antrag auf Suspendierung
  • Setzt die Gesundheit/körperliche und/oder psychische Unversehrtheit anderer aufs Spiel
  • Veröffentlichung von Film und Tonaufnahmen aus dem Schulalltag ohne Zustimmung der Beteiligten

ABSOLUTES VERBOT !

  • Alkohol
  • Drogen
  • Nikotin
  • Mitnahme und Verkauf von Tabakerzeugnissen
  • Nikotinbeutel oder Ähnliches/oder Ersatzstoffe
  • E-Zigaretten
  • Vape

Verstöße gegen die absoluten Verbote können zu einer Anzeige führen.

Ab dem 14. Lebensjahr sind Schüler:innen auch selbst deliktsfähig und strafmündig.